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Nachdem auch des Czaaren Lbd: durch vorged. dero Jetzigen an Unserm Hoffe subsistirenden Ambassadeur, wie obangeführet, in einer am 22-ten Descembris des vorigen 1708 Jahres, mit Unserm zu Copenhagen zurückgelaszenen conseil, gehaltenen Conference, umb Uns vorjetzo zur würcklichen ruptur mit Schweden, zu bewegen, von neüen eine und andere propositiones auch offerten zum Succurs an Mannschchafft und Baytrag an Gelde, en general thun laszen, dabey aber reserviret, dasz Er sich alsdann Erst, wann Wir Uns darüber mit des Czaaren Lbd: in würckliche handlung engagiren würden, der eigentlichen Summe halber, so des Czaaren Lbd: Uns, bey erfolgender ruptur das erste Jahr vorerst und hernach Jährlich an Subsidien zahlen zu laszen entschloszen, näher erklähren und solche nennen wolte, Uns aber solches vorner zu wiszen und unsere mesures darnach zu nehmen importiret, So har Unser Commandeur zur See und Envové Extraordinaire des Czaaren Lbd: über das Eigentliche quantum des Geld-Beytrags vorerst zum vorausz und de folgenden Jährlichen Subsidien mit guter manier zu sondiren, und sich sazu der in denen dem vorigen Ambassadeur ertheilten hiebey in Abschrifft angelegten Resolutionen enthaltenen Motiven mit zu bedienen. Bey solcher Gelegenheit sich auch zu erkündigen, in was fur terminis des Czaaren Lbd: jetzo mit des Königs Augusti Lbd: stehen, und ob Sie vermeinen, dasz derselbe, den Polnischen Krohn wieder zu besteigen die Entschlieszung faszen und ambiren werde?
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Wau wir auch insonderheit wunschen, alsz nach anleitung des 9-ten Articuls obbesagter mit des Czaaren Ibd: in A0 1699 errichteten Alliance, zu auffnahme Unserer beederseits Reichen und Landen, und Unsere Unterhanen Besten, das Commercium zwischen denselben befodert und durch einen diensahmen Commerce-Tractat befästiget werde; So hat Unser Commandeur zur See und Envove Extraorbinaire dahin vornehmlich mit seine absicht zurichten, und allen Fleisz anzuwenden, damit ein solcher Commercien-Tractat, nach deme im Martio des 1704 ten Jahres, von Unserm Commercien Collegio Uns allerunterthänigst eingegebenen Project, zum Schlusze gereiche, mitlerzeit aber von des Czaaren Lbd: bey deszen zollstäten und deszen hafen, strenge ordre ergehen moge, Unsere Unterthanen in keine wege vor anderu nationen im Handel und Wandel zu beschweren, sonderu Ihnen die vor diesein etwa erhaltene Privilegia und Vorrechte ungekräncket zu laszen. Deszen Er sich dan in Unserem Nahmen, der Moskowitischen Unterthanen halber, gleichmäszig zu erbieten hat.
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Nachdeme auch bekaudt, wie andere nationes mit Vortheilen und monopoliis im Commercio auff Archangel und andere Moscowitische Handels-Plätze, von den Czaaren begnadet, und aber die zwischen Uns und des Czaaren Lbd. bestehende genaue Freundtschafft und Bündnisz erfodert, dasz beederseits unterthanen, so viel möglich, im handel und wandel auff des andern Reiche und Länder, gleichfalles in einem oder anderen benificiret werden, wesfalles wir dan bereits unter dem 14-ten Februarii A0 1705 Unsern verstorbenen Envoyé Heins, gemeszene ordres zugesandt, bey des Czaaren Lbd. dahin zu negotiiren, damit unseren unterthanen, zu Treibung eines formlichen handels mit Moskowitischen wahren, in einem der neu-eroberten haffen an der Ost-See, und in der Stadt Moskow selbst, möge eine Niederlage und gewisze Privilegia dabey vergönnet werden, Uns auch zu einem gleichen, vor eine Societet Ruszischer Kauffleuthe in hiesiger Unserer Residentz Copenhagen erboten, wovon Unser Envoyé, wann Er in Moskow kommen wird, die original ordres und alle dazu gehörigen Nachrichten fürfinden wird; so hat Er solch dessein ferner bestens Ihme bey des Czaaren Lbd: angelegen seyn zu laszen, damit dergleichen Niederlage Unseren Unterthanen in ein oder anderer Moskowischen handelsstatt möge gegonnet, auch hinwiederumb nach dem Exempel der, so die Ruszischen Kauffleuthe in Stockholm haben, hier, als in einem dazu bequehmeren orthe angeleget, insonders auch die Persischen und Armenischen Kauffleüthe, so sich in Moskow befinden, darin gezogen, und deren handel hieher gebtacht werden; zu welchem Ende wir denenselben über die nen Envoyé Heins vorgetragene und allerunterthänigst verlangete Puncte (:deren Copia sub Lit: A. hiebey gehet:) wan zuforderst zur würckichkeit einer solchen Niederlage mehrere apparence seyn wird, alle mögliche Guade und Satisfaction wiederfahren laszen wollen.
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Dieweilen auch Unsere getreüe Stadt Flensburg, von langen Jahren her, von des Czaaren Lbd: Vorfahren in Ihrer Fahrt auff die Kuste von Kaldin und die Fischer-Eylande, besondere Freyheiten genoszen, von welchen Unser Envoyé Extraordinaire gleichfals in Moskow alle behuefige Nachrichten vorfinden wird, solche auch ferner von dem Magistrat und Kauffleüthe besagter Unserer Stadt Flensburg, benötigten falls erlangen kan; und aber von den Interessenten dieser Fahrt ausz Flensburg vielfältig a Uns geklaget worden, dasz Ihnen von den Moscowitischen bedienten auff vorbesagter Kuste und Eylanden, die Czaarische Privilegia in manche Wege hat Unser Commandeur zur See und Envoyé Extraordinaire mit allen Fleisze bey des Czaaren Lbd: anzuhalten, damit die von Unseren Unterthanen der Stadt Flensbung angegebene gravamina abgestellet, genenselbey Ihre ehemahls genoszene Privilegia gegönnet, und diese Faht und Commercium auff gemelte Küste in alle wege facilitiret werde.
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Ferner ist Unserm Commandeur zur See und Envoyé Extraordinaire ausz denen Ihme communicirten Actis bekantd, wird derselbe auch Unserm dortigen Envoyé Grundt verhaudenen Brieffschafften mit mehrerem ersehen, wie wir wegen der Lapländischen grentzen, in Unserem Königreiche Norwegen noch mit des Czaaren Lbd: in einiger Irrung stehen, indem des Czaaren hohen Vorfahren Bedienten, zweiffelsohne zu Ihrem privat-Nützen, sich daselbst theils heimblich, theils mit gewalt, zum prejudice Unserer Crohne Norwegen, auszgebreitet und Uns ein guth Stücke Landes entzogen, wovon die Nachricht und eine Kartem so accurat sie zu verfertigen gewesseu, bey des verstorbenen Envoyé Heinsen nachgelaszenen Brieffschafften in Moskow verhanden seyn wirdt. Als Wir nun, umb alles was die Freundschafft und gutes Vertrauen zwischen Uns und des Czaaren Lbd: alteriren könte ausz dem Wege zu räumen, bereits vorged: Unseren in Moskow abgelebten Envoyé Heins, in A0 1697 allergnädigst dahin instruire des Czaaren Lbd: anzurtagen, dasz Wir, in solcher absicht, und blosz demselben Unsere Freundtwilligkeit zu erweisen, über diese streitige Grentzen ex æqvo et bono zu handelen entschloszen, und dahero der Czaarischen Ministren Vorschläge erwarten wolten, wie sie etwa vermeinten, dasz man, hach arth einer rechtmäszigen, Transaction, dato er retento, ausz dem Streit kommen könnte, bishero aber wegen der Krieges-troublen diese handlung noch in vorigen terminis stecken bleiben; So hat Unser Envoyé den ietztbesagten Antrag bey seyner ankuufft zu Moskow zu erneüern, und Uns von des Czaarischen Ministerii Meinung hierüber allerunterthänigst zuberichten, da Wir ihme dan deshalber weiter ordre und Instruction ertheilen wollen, nicht zweifflende, des Czaaren Lbd:, welcher Goth so eine grosze etendue von Land und Leüthen ohne dem zu Ihrer Beherrschung unterworffen, werden Uns dasjenige was zu Unserer Crohne un-disputirlich gehöret, zu entziehen hicht gemeinet seyn, und sich hierin, höchstens, mit richtiger gleicher Theilung des streirigen Stückes von Laplandt, worausz Unsere Vorfahren an der Crohn Norwegen erweiszlich ehemahls die Schatzungen erhoben, begnügen laszen.
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